Ablauf & Investition

Ablauf

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einem kostenfreien, unverbindlichen Beratungsgespräch.

In diesem Gespräch lernen wir Ihr Anliegen kennen, klären erste Fragen und besprechen, ob und in welchem Rahmen eine therapeutische Begleitung sinnvoll ist. Außerdem erhalten Sie eine erste Orientierung zum möglichen Ablauf und zum voraussichtlichen Kostenrahmen.

Der therapeutische Einstieg: Erstanamnese

Der kostenpflichtige therapeutische Einstieg erfolgt in der Regel über eine ausführliche Erstanamnese.

In diesem Termin nehmen wir uns umfassend Zeit für Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, aktuelle Beschwerden, relevante Zusammenhänge, bisherige Befunde und Ihre persönlichen Zielsetzungen. Die Erstanamnese bildet die fachliche Grundlage für eine individuelle, ganzheitliche und naturheilkundliche Behandlung und ermöglicht es, die weitere Begleitung sorgfältig auf Ihre persönliche Situation abzustimmen.

Für die Erstanamnese / das Erstgespräch berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 375,00 €. Der zeitliche Rahmen beträgt in der Regel ca. 90 bis 150 Minuten. Die Erstanamnese bildet die fachliche Grundlage für die weitere Planung.

Weitere Begleitung: Abrechnung nach Zeitaufwand oder individuelles Behandlungspaket

Nach der Erstanamnese kann die weitere therapeutische Begleitung auf zwei Wegen erfolgen.

Zum einen ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand möglich. Unser aktueller Stundensatz beträgt 150,00 € je 60 Minuten. Die Abrechnung erfolgt anteilig im 15-Minuten-Takt.

Alternativ kann ein individuelles Behandlungspaket vereinbart werden. In diesem Fall legen wir den Rahmen der Begleitung vorab gemeinsam fest. Je nach Anliegen können darin beispielsweise therapeutische Termine, Laboruntersuchungen, Befundauswertungen, Therapieplanung, diagnostische Leistungen oder weitere therapeutische Bestandteile enthalten sein.

Für ein individuelles Behandlungspaket erhalten Sie vor Beginn der weiterführenden Begleitung ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang und dem entsprechenden Kostenrahmen. Dieses Angebot bildet die Grundlage für die Vergütung.

Zusätzliche Kosten

Sofern die Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde, können je nach Anliegen und therapeutischer Planung zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden vorab mit Ihnen besprochen und nur nach entsprechender Absprache berechnet.

Dazu zählen insbesondere Laborkosten, Kosten für eine Sonografie der Schilddrüse, Befundinterpretationen einschließlich Therapieplanerstellung, Materialkosten sowie weitere diagnostische oder therapeutische Leistungen. Ob und in welchem Umfang solche Leistungen sinnvoll sind, wird individuell im Rahmen der Behandlung besprochen.

Transparenz & Planungssicherheit

Uns ist wichtig, dass Sie vor Beginn einer weiterführenden Begleitung wissen, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen.

Deshalb besprechen wir nach der Erstanamnese gemeinsam, ob eine Abrechnung nach Zeitaufwand sinnvoll ist oder ob ein individuelles Behandlungspaket besser zu Ihrem Anliegen passt. Bei umfangreicheren Begleitungen erhalten Sie vorab ein schriftliches Angebot mit transparentem Leistungsumfang und klar definiertem Kostenrahmen.

Kostenerstattung durch Versicherungen & Beihilfe

Private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen sowie Beihilfestellen erstatten Heilpraktikerleistungen je nach individuellem Tarif ganz oder teilweise. Der Umfang der Erstattung hängt ausschließlich von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag beziehungsweise den Erstattungsbedingungen Ihres Kostenträgers ab. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht.

Zur Leistungsbeschreibung und zur möglichen Einreichung bei privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen kann das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) herangezogen werden. Bitte beachten Sie, dass das GebüH ein unverbindliches Gebührenverzeichnis ist und seit vielen Jahren nicht an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst wurde. Unsere Honorare können daher über den dort genannten Höchstsätzen liegen.

Eine vollständige oder teilweise Kostenerstattung kann von unserer Praxis nicht garantiert werden. Wir empfehlen Ihnen, die Erstattungsmöglichkeiten vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu klären.

Abrechnung & Umsatzsteuer

Wir rechnen unsere Leistungen privat ab. Das vereinbarte Honorar ist unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung durch Versicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen in voller Höhe fällig und direkt an die Praxis zu entrichten.

Heilkundliche Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Rechnungsbetrag wird entsprechend umsatzsteuerfrei ausgewiesen.

Investition & Zahlungsmodalitäten

Das kostenfreie Beratungsgespräch dient der unverbindlichen Vorabklärung. Der kostenpflichtige therapeutische Einstieg beginnt mit der Erstanamnese zu 375,00 €.

Die Zahlung der Erstanamnese erfolgt vor Behandlungsbeginn per Überweisung. Weitere Honorare und Kosten werden je nach Vereinbarung entweder nach Zeitaufwand oder auf Grundlage eines individuellen Behandlungspakets abgerechnet. In unserer Praxis ist keine Barzahlung vorgesehen. Bei umfangreicheren Begleitungen kann nach Absprache eine individuelle Zahlungs- oder Ratenvereinbarung getroffen werden.

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